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Einsatz Computergestützter Familienrechts-
und
Sozialrechtsprogramme
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Zugriff auf die aktuelle Rechtsprechung
über das Internet, die
Mitteilungsschreiben der Arbeitsgemeinschaften
und die
Fachliteratur
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Regelmäßige Schulung der Mitarbeiterinnen
in Fachseminaren
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