|
Qualität
Seit der Gründung unserer Anwaltskanzlei im Jahre
1983 haben
wir uns auf das Familien- und das Sozialrecht spezialisiert.
Mit dem Erwerb der Fachanwaltsbezeichnungen „Fachanwalt für
Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht“ in den Jahren 1990,
1997 und 1999 ist diese Spezialisierung konsequent weiter geführt
worden.
Durch regelmäßigen Besuch von
Fortbildungsveranstaltungen
tragen wir den jeweiligen Veränderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Rechnung.
Dabei hat sich Rechtsanwalt Jörg Fricke in den letzten Jahren
zusätzlich auf das Erbrecht spezialisiert. An dem Lehrgang zum
Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb der
Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" hat er in der
ersten Jahreshälfte des Jahres 2007 mit gutem Erfolg
teilgenommen. Am 22.07.2008 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer
Köln Herrn Rechtsanwalt Jörg Fricke gestattet, die
Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" zu führen.
Mandant
Fragestellungen, die das Familien- und Erbrecht
sowie das Sozialrecht betreffen, entstehen häufig auf der Grundlage
von komplizierten persönlichen Lebenssachverhalten.
Die erfolgreiche Lösung dieser Probleme erfordert Zeit.
Diese Zeit nehmen wir uns für Sie.
Unsere Mitarbeiterinnen sind jederzeit darum bemüht, kurzfristig für
Sie geeignete telefonische oder persönliche Besprechungstermine zu
vergeben.
Vernetzung
Die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, einem
Rentensachverständigen und einer Vermögensberaterin stellt sicher,
dass wir nicht nur die juristische Problematik erfassen, sondern
auch die wirtschaftlichen Auswirkungen Ihres Falles richtig
einschätzen.
|