Die Rechtsanwälte Doris Fricke und Jörg Fricke sind seit mehr als 40 Jahren auf das Familienrecht spezialisiert.
Sie haben die Wahl: Sowohl bei Rechtsanwältin Doris Fricke, als auch bei Fachanwalt Jörg Fricke sind Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten in den besten Händen.
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Scheidung
Sie und/oder Ihr Partner möchten sich scheiden
lassen? Dann brauchen Sie anwaltlichen Beistand:
Eine Scheidung ohne Rechtsanwalt ist gesetzlich
nicht möglich. … weiter
Versorgungsausgleich
Beim Versorgungsausgleich geht es um die Aufteilung
der in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften.
Das Gericht führt den Versorgungsausgleich im
Rahmen des Scheidungsverfahrens zwar von Amts wegen
durch, in einigen Fällen sind aber Vereinbarungen
der Eheleute zum Versorgungsausgleich
sinnvoll.
Sorgerecht
Die Eltern gemeinsamer Kinder haben grundsätzlich das
gemeinsame Sorgerecht. Regelungsbedarf besteht dann,
wenn sie unterschiedliche Auffassungen bei der
Ausübung des Sorgerechts haben.
Besuchsregelungen
Am besten klärt man frühzeitig alle Fragen, die mit
den Besuchen der Kinder bei dem anderen Elternteil
anfallen.
Unterhalt
Schon während der Trennung und auch nach
rechtskräftiger Scheidung können Ansprüche gegenüber
dem Partner bzw. Ex Partner auf Unterhalt bestehen,
und zwar sowohl für den wirtschaftlich schwächeren
Partner als auch für die Kinder. Der nacheheliche
Ehegattenunterhalt kann unter bestimmten
Voraussetzungen zeitlich befristet werden. Die
Befristung ist im Einzelfall zu prüfen.
Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn
Haben Sie notariell keinen anderweitigen Güterstand mit ihrem Ehepartner vereinbart, dann gilt für Sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wie bei der Gütertrennung auch, so haben die Ehepartner getrennte Vermögen, die aber im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ausgeglichen werden müssen. Dazu bedarf es aber zwingend eines Antrages bei Gericht. Für das Verfahren besteht Anwaltszwang.
Besteht Streit über die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie, sollte frühzeitig der freihändige Verkauf angestrebt werden. Ansonsten bleibt nur noch die Teilungsversteigerung bei Gericht.
